
Preisgr. 07Vertr.-Nr. 2307
– Leerseite –
EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE EN 10132-1 Februar 2000
ICS 77.140.10; 77.140.50
Deutsche Fassung
Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung
Technische Lieferbedingungen
Teil 1: Allgemeines
Cold rolled narrow steel strip for heat treatment – Technical delivery conditions – Part 1: General Feuillards laminés à froid pour traitement thermique –Conditions techniques de livraison – Partie 1: Généralités
Diese Europäische Norm wurde von CEN am 3.Januar 2000 angenommen.
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die
Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der
Status einer nationalen Norm zu geben ist.
Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen
Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch).
Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung
durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentralsekretariat mitgeteilt
worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem
Vereinigten Königreich.
EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
European Committee for Standardization
Comité Européen de Normalisation
Zentralsekretariat: rue de Stassart 36, B-1050 Brüssel
©2000CEN – Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren,
sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 10132-1:2000 D
Y NCSeite 2
EN 10132-1:2000
Inhalt
Seite
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2Normative Verweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
3Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
4Einteilung und Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
4.1Einteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
4.2Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
5Bestellangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
5.1Verbindliche Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
5.2Zusätzliche Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
6Herstellverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
6.1Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
6.2Desoxidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.1Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.2Lieferart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.3Lieferzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.4Chemische Zusammensetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.5Mechanische Eigenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.6Gefüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.7Oberflächenbeschaffenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
7.8Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
8Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
8.1Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
8.2Spezifische Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
9Probenahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
10Prüfverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
10.1Chemische Zusammensetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
10.2Zugversuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
10.3Härteprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
11Kennzeichnung, Verpackung und Schutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
12Wiederholungsprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anhang A (normativ)Zusatz- oder Sonderanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Literaturhinweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
Vorwort
Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee ECISS/TC23 …Für eine Wärmebehandlung bestimmte Stähle, legierte Stähle und Automatenstähle – Gütenormen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis August 2000, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis August 2000 zurückgezogen werden.
Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Euro-päischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet. Diese Europäische Norm wird als eine unterstützende Norm zu anderen Anwendungs- und Produktnormen betrachtet, die selbst eine grundlegende Sicherheitsanforderung einer Richtlinie der Neuen Konzeption unterstützen und auf die vorliegende Europäische Norm normativ verweisen.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Die Europäische Norm EN10132 …Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung – Technische Lieferbedingungen“ ist wie folgt unterteilt:
Teil 1:Allgemeines;
Teil 2:Einsatzstähle;
Teil 3:Vergütungsstähle;
Teil 4:Federstähle und andere Anwendungen.Seite 3 EN 10132-1:2000
1Anwendungsbereich
1.1Der vorliegende T eil von EN10132 legt die allgemeinen technischen Lieferbedingungen für unlegiertes und legiertes Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung in Walz-breiten < 600mm fest.
1.2In Sonderfällen können bei der Bestellung Abweichun-gen von oder Zusätze zu dieser Europäischen Norm zwischen Käufer und Lieferer vereinbart werden (siehe Anhang A).
1.3Zusätzlich zu den Angaben dieser Norm gelten die allgemeinen technischen Lieferbedingungen nach EN 10021. 2Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder unda-tierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikatio-nen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachste-hend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spä-tere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Ver-weisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
CR 10260
Bezeichnungssysteme für Stähle – Zusatzsymbole
CR 10261
Eisen und Stahl – Überblick über verfügbare chemische Analysenverfahren
EN 10002-1
Metallische Werkstoffe – Zugversuch – T eil1: Prüfver-fahren (bei Raumtemperatur)
EN 10020
Begriffsbestimmungen für die Einteilung der Stähle
EN 10021
Allgemeine technische Lieferbedingungen für Stahl und Stahlerzeugnisse
EN 10027-1
Bezeichnungssysteme für Stähle – Teil1: Kurznamen, Hauptsymbole
EN 10027-2
Bezeichnungssysteme für Stähle – Teil2: Nummern-system
EN 10052
Begriffe der Wärmebehandlung von Eisenwerkstoffen EN 10079
Begriffsbestimmungen für Stahlerzeugnisse
EN 10132-2
Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung – Tech-nische Lieferbedingungen – T eil2: Einsatzstähle
EN 10132-3
Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung – Tech-nische Lieferbedingungen – T eil3: Vergütungsstähle
EN 10132-4
Kaltband aus Stahl für eine Wärmebehandlung – Tech-nische Lieferbedingungen – T eil4: Federstähle und andere Anwendungen
EN 10140
Kaltband – Grenzabmaße und Formtoleranzen
EN 10204
Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigun-gen (enthält Änderung A1:1995)
ENV 10247
Metallographische Prüfung des Gehaltes nichtmetalli-scher Einschlüsse in Stählen mit Bildreihen EN ISO 377
Stahl und Stahlerzeugnisse – Lage und Vorbereitung von Probenabschnitten und Proben für mechanische Prü-fungen (ISO377:1997)
EN ISO 6507-1
Metallische Werkstoffe – Härteprüfung nach Vickers –Teil 1: Prüfverfahren (ISO6507-1:1997)
EN ISO6508-1
Metallische Werkstoffe – Härteprüfung nach Rockwell –Teil1: Prüfverfahren (Skalen A, B, C, D, E, F, G, H, K, N, T) (ISO6508-1:1999)
EURONORM 1031)
Mikroskopische Ermittlung der Ferrit- oder Austenitkorn-größe von Stählen
ISO 14284
Steel and iron – Sampling and preparation of samples for the determination of chemical composition
3Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gilt zusätzlich zu den Begriffen in EN10020, EN10021, EN10052, EN10079, EN ISO377 und ISO14284 der folgende Begriff:
3.1
Fertigungslos
Erzeugnisse gleicher Dicke, die aus derselben Schmelze stammen und die dem gleichen Wärmebehandlungszyklus unterzogen wurden
4Einteilung und Bezeichnung
4.1Einteilung
Die Einteilung der jeweiligen Stahlsorten nach EN10020 ist in EN 10132-2, EN 10132-3 und EN 10132-4 angegeben. 4.2Bezeichnung
4.2.1Kurznamen
Für die in dieser Europäischen Norm enthaltenen Stahlsor-ten sind die in den betreffenden T abellen von EN10132-2, EN10132-3 und EN10132-4 angegebenen Kurznamen nach EN 10027-1 und CR 10260 gebildet.
4.2.2Werkstoffnummern
Für die in dieser Europäischen Norm enthaltenen Stahlsor-ten sind die in den betreffenden T abellen von EN10132-2, EN10132-3 und EN10132-4 angegebenen Werkstoffnum-mern nach EN 10027-2 gebildet.
5Bestellangaben
5.1Verbindliche Angaben
Damit der Lieferer den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen kann, muß der Besteller bei der Anfrage und Bestellung folgende Angaben machen:
a)die zu liefernde Menge;
b)die Benennung der Erzeugnisform (Kaltband);
c)die Nummer der Maßnorm (EN 10140);
d)die Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen und, falls
zutreffend, die Kennbuchstaben für etwaige besondere Grenzabweichungen;
e)Verweis auf diese Europäische Norm einschließlich
Nummer des entsprechenden Teiles;
1)Bis zur Überführung dieser EURONORM in eine Euro-
päische Norm darf – je nach Vereinbarung bei der Bestellung – entweder diese EURONORM oder eine ent-sprechende nationale Norm zur Anwendung kommen.Seite 4
EN 10132-1:2000
f)Kurzname oder Werkstoffnummer (siehe 4.2);
g)Lieferzustand (siehe 7.3);
h)falls verlangt, die Art der Prüfbescheinigung nach
EN10204.
BEISPIEL: 5 Tonnen Kaltband EN 10140-1,50x200GK
EN 10132-2-16MnCr5+A
EN 10204-2.2
oder
5 Tonnen Kaltband EN 10140-1,50x200GK
EN 10132-2-1.7131+A
EN 10204-2.2
5.2Zusätzliche Angaben
Eine Anzahl von zusätzlichen Angaben sind in dieser Euro-päischen Norm festgelegt und nachstehend aufgeführt. Falls der Besteller nicht ausdrücklich seinen Wunsch zur Berück-sichtigung einer dieser zusätzlichen Angaben äußert, mußder Lieferer nach den Grundanforderungen dieser Europäi-schen Norm liefern (siehe 5.1):
a)etwaige Anforderungen an die Oberflächenbeschaffen-
heit;
b)etwaige Anforderungen hinsichtlich Ausführung der
Kanten;
c)etwaige besondere Anforderungen hinsichtlich des
Biegeversuchs (siehe 7.5);
d)etwaige besondere Anforderungen in bezug auf die Korn-
größe (siehe 7.6.1 und A.2);
e)etwaige Anforderungen hinsichtlich nichtmetallischer Ein-
schlüsse (siehe 7.6.2 und A.3);
f)etwaige Anforderungen an die Rauheit der Oberfläche
(siehe 7.7);
g)etwaige Anforderungen hinsichtlich Etikettierung (siehe
Abschnitt 11);
h)etwaige besondere Anforderungen an die Kennzeich-
nung (siehe Abschnitt 11);
i)etwaige Anforderungen an die Abmessungen und das
Gewicht der Rollen (siehe Abschnitt 11);
j)etwaige Anforderungen an die Art der Verpackung (siehe Abschnitt 11);
k)etwaige Anforderungen bezüglich Schutz während Transport und Handhabung (siehe Abschnitt 11);
l)etwaige Anforderungen hinsichtlich Strichcode-Etikettie-rung (siehe Abschnitt 11);
m)etwaiger Nachweis der Stückanalyse (siehe A.1).
6 Herstellverfahren
6.1Allgemeines
Das Verfahren zur Herstellung des Stahles und der Erzeug-nisse bleibt, mit den Einschränkungen nach 6.2, dem Her-steller überlassen.
6.2Desoxidation
Alle Stähle müssen beruhigt sein.
7Anforderungen
7.1Allgemeines
Der Hersteller ist für die Überwachung seiner Erzeugung im Hinblick auf die verschiedenen festgelegten Qualitätsanfor-derungen mittels seiner Einschätzung nach geeigneter Maß-nahmen verantwortlich.
7.2Lieferart
Die Erzeugnisse sind nach Schmelzen oder T eilen der Schmelzen zu liefern. Die Anzahl der Schmelzen je Lieferung sind möglichst gering zu halten.7.3Lieferzustand
Die Erzeugnisse sind in einem bei der Anfrage und Bestel-lung zu vereinbarenden und in EN10132-2, EN10132-3 und EN 10132-4 angegebenen Lieferzustand zu liefern.
7.4Chemische Zusammensetzung
7.4.1Schmelzenanalyse
Die chemische Zusammensetzung nach der Schmelzenana-lyse muß den Festlegungen in den betreffenden Tabellen von EN 10132-2, EN 10132-3 und EN 10132-4 entsprechen.
7.4.2Stückanalyse
Die Grenzabweichungen der Stückanalyse von den für die Schmelzenanalyse festgelegten Grenzwerten (siehe 7.4.1) sind in betreffenden Tabellen von EN10132-2, EN10132-3 und EN 10132-4 festgelegt.
7.5Mechanische Eigenschaften
Die mechanischen Eigenschaften der Erzeugnisse müssen den Festlegungen in den betreffenden Tabellen von EN10132-2, EN 10132-3 und EN 10132-4 entsprechen.
7.6Gefüge
7.6.1Korngröße
Falls bei der Bestellung nicht anders vereinbart, bleibt die Korngröße dem Hersteller überlassen.
Falls Feinkörnigkeit nach Referenzbehandlung verlangt wird, ist die Sonderanforderung nach A.2 zu bestellen.
7.6.2Nichtmetallische Einschlüsse
Die Stähle müssen einen der Edelstahlgüte entsprechenden Reinheitsgrad aufweisen. Der Reinheitsgrad darf bei der Bestellung vereinbart werden (siehe A.3).
7.6.3Randentkohlung
Unabhängig von der Wärmebehandlung dürfen alle Stähle in EN10132-3 mit Mindestkohlenstoffanteilen >0,50% und alle Stähle in EN10132-4 die in EN10132-3 und EN10132-4 niedergeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
7.7Oberflächenbeschaffenheit
Alle Erzeugnisse müssen eine wie in EN10132-2, EN10132-3 und EN10132-4 beschriebene glatte Ober-fläche aufweisen.
Anforderungen an die Rauheit können bei der Anfrage und Bestellung vereinbart werden.
7.8Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen
Die Nennmaße, Grenzabmaße und Formtoleranzen der Erzeugnisse müssen EN10140 entsprechen, außer wenn bei der Anfrage und Bestellung anders vereinbart. Grenz-abmaße der Breite nach EN10140 dürfen nicht für vergüte-tes Band (+QT) verlangt werden.
8Prüfung
8.1Allgemeines
Der Hersteller muß geeignete Verfahrenskontrollen und Prü-fungen durchführen, um sich selbst zu vergewissern, daß die Lieferung den Bestellanforderungen entspricht. Dies schließt zum Beispiel folgendes ein:
–einen geeigneten Umfang für den Nachweis der Erzeug-nisabmessungen;
–ein ausreichendes Ausmaß an visueller Untersuchung der Oberflächenbeschaffenheit der Erzeugnisse;
–einen geeigneten Umfang und Art der Prüfung, um sicherzustellen, daß die richtige Stahlsorte verwendet wird.
Seite 5 EN 10132-1:2000
Art und Umfang dieser Nachweise, Untersuchungen und Prüfungen werden vom Hersteller unter Berücksichtigung des Grades der Übereinstimmung, der beim Nachweis des Qualitätsmanagementsystems ermittelt wurde, bestimmt. In Anbetracht dessen ist ein Nachweis dieser Anforderungen durch spezifische Prüfungen, falls nicht anders vereinbart, nicht erforderlich.
8.2Spezifische Prüfung
8.2.1Nachweis der mechanischen Eigenschaften
Der Nachweis der mechanischen Eigenschaften muß in dem in den entsprechenden T abellen von EN 10132-2, EN 10132-3 und EN 10132-4 festgelegten Lieferzustand erfolgen.
8.2.2Anzahl und Häufigkeit der Prüfungen
Die Anzahl der Prüfungen muß mindestens eine je Ferti-gungslos betragen.
9Probenahme
9.1Bei der Probenahme und Probenvorbereitung sind die Angaben von EN ISO377 und ISO14284 zu beachten. Für die mechanischen Prüfungen gelten außerdem die Angaben in 9.2.
9.2Die Probenabschnitte für den Zugversuch sind in hal-bem Abstand zwischen Längskante und Mittellinie zu ent-nehmen.
Die Probenabschnitte sind den Erzeugnissen im Liefer-zustand zu entnehmen. Falls vereinbart, dürfen die Proben-abschnitte vor dem Richten entnommen werden. Bei Probenabschnitten, die für eine simulierende Wärmebehand-lung vorgesehen sind, müssen die Glüh- oder Härt- und Anlaßbedingungen vereinbart werden.
10Prüfverfahren
10.1Chemische Zusammensetzung
Die zum Nachweis der chemischen Zusammensetzung anzuwendenden Verfahren sind bei der Bestellung unter Bezugnahme auf bestehende Europäische Normen zu ver-einbaren, falls diese verfügbar sind.10.2Zugversuch
Der Zugversuch ist nach EN 10002-1 durchzuführen.
10.3Härteprüfung
Die Härteprüfung ist nach EN ISO6507-1 (Vickers) oder EN ISO6508-1 (Rockwell) durchzuführen.
11Kennzeichnung, Verpackung und Schutz Der Hersteller muß die Erzeugnisse in geeigneter Weise kennzeichnen, damit es möglich ist, den Namen oder das Kurzzeichen des Herstellers, die Schmelzennummer, die Nennmaße und die Stahlsorte zu erkennen.
Etwaige besondere oder zusätzliche Kennzeichnungen sind bei der Anfrage und Bestellung zu vereinbaren.
Die inneren und äußeren Durchmesser der Rolle und die Art der Verpackung des zu liefernden Erzeugnisses sind bei der Bestellung zu vereinbaren.
Die Erzeugnisse werden üblicherweise geölt geliefert. In die-sem Fall erhalten beide Seiten eine Schutzschicht aus Öl, das chemisch neutral, nicht trocknend sowie frei von Fremd-körpern sein muß und gleichmäßig aufzutragen ist, so daßdie Erzeugnisse unter üblichen Verpackungs-, Versand-, Ver-lade- und Lagerungsbedingungen innerhalb von drei Mona-ten nicht korrodieren.
Wenn die Versand- oder Lagerungsbedingungen einen besonderen Korrosionsschutz erfordern, muß der Besteller den Hersteller bei der Bestellung entsprechend unterrichten. Die Ölschicht muß sich mit alkalischen Lösungen oder ande-ren üblichen Lösemitteln entfernen lassen.
Die Art des Schutzöls kann besonders vereinbart werden. Strichcode-Etikettierung nach ENV 606 kann bei der Bestel-lung vereinbart werden.
12Wiederholungsprüfungen
Für Wiederholungsprüfungen gilt EN 10021.Seite 6
EN 10132-1:2000
Anhang A(normativ)
Zusatz- oder Sonderanforderungen
ANMERKUNG: Eine oder mehrere der nachstehenden Zusatz- oder Sonderanforderungen sind anzuwenden, aber nur, wenn in der Bestellung so festgelegt. Soweit erforderlich, sind die Einzelheiten dieser Anforderungen zwischen Hersteller und Besteller bei der Bestellung zu vereinbaren.
A.1Stückanalyse
Zur Ermittlung der Elemente, für die für die betreffende Stahl-sorte Werte für die Schmelzenanalyse festgelegt sind, ist eine Stückanalyse je Schmelze durchzuführen.
Die Probenahmebedingungen müssen ISO14284 entspre-chen. Im Streitfall über das Analyseverfahren ist die chemi-sche Zusammensetzung nach einem Referenzverfahren einer der in CR10260 aufgelisteten Europäischen Normen zu ermitteln.
A.2Feinkornstahl
Der Stahl muß bei Prüfung nach EURONORM103 eine Austenitkorngrößen-Kennzahl von 5 und größer haben. Wenn eine Abnahmeprüfung bestellt wird, ist auch zu verein-baren, ob diese Anforderung an die Korngröße durch Ermitt-lung des Aluminiumgehaltes oder metallographisch nach-gewiesen werden soll. Im ersten Fall ist auch der Aluminium-gehalt zu vereinbaren.
Im zweiten Fall ist für den Nachweis der Austenitkorngröße eine Probe je Schmelze zu prüfen. Die Probenahme und die Probenvorbereitung erfolgen nach EURONORM 103.
Falls bei der Bestellung nicht anders vereinbart, ist die Abschreckkorngröße zu ermitteln. Zur Ermittlung der Abschreckkorngröße wird wie folgt gehärtet:
–Bei Stählen mit einem unteren Grenzanteil an Kohlenstoff ß 0,35%: (880 ± 10)°C 90 min/Wasser;
–bei Stählen mit einem unteren Grenzanteil an Kohlenstoff > 0,35 %: (850 ± 10)°C 90 min/Wasser.
Im Schiedsfall ist zur Herstellung eines einheitlichen Aus-gangszustandes eine Vorbehandlung 1150°C 30min/Luft durchzuführen.
A.3Gehalt an nichtmetallischen
Einschlüssen
Der mikroskopisch ermittelte Gehalt an nichtmetallischen Einschlüssen muß bei Prüfung nach einem bei der Bestel-lung vereinbarten Verfahren (siehe zum Beispiel ENV10247) innerhalb der vereinbarten Grenzen liegen.
Literaturhinweise
ENV606
Strichcode-Etiketten für den Transport und die Handhabung von Stahlprodukten
ENV10247
Metallographische Prüfung des Gehaltes nichtmetallischer Einschlüsse in Stählen mit Bildreihen
